Ursache/Wirkung – Verursacher?
Es soll ja gelegentlich zu Streitigkeiten zwischen Cacheownern, Reviewern und Cachesuchern untereinander kommen, wenn ein Cache wg. seiner potentiellen Illegalität SBA-geloggt und vom Reviewer stillgelegt wird. Ist der SBA-Logger auch noch eine Sockenpuppe, wirds richtig lustig.
Da kommt bei mir die Frage auf, wer denn eigentlich der Verursacher des jeweiligen Streits ist?
Der SBA-Logger?
Der SBA-Logger, weil er eine Sockenpuppe ist?
Der Reviewer, weil er den Cache stilllegt?
Die Cacher, die dem SBA-Logger beistehen?
Die Cacher, die dem Reviewer beistehen?
Die Cacher, die dem Owner beistehen?
oder der Owner selbst?
Ein Paradebeispiel für einen solchen Streit findet sich hier.
Der betreffende Cache ist ein Mystery und hat ein schwieriges Einstiegsrätsel, wohl auch um zu verschleiern, wo der Cache sich befindet, da sowohl der Owner als auch die meisten bisherigen Finder ziemlich genau wissen, dass der Cache illegal sein könnte, da das Betreten des betreffenden Stollens (es handelt sich wohl um einen aufgegebenen Bergbaustollen) verboten sein könnte. Die Vermauerung des Zugangs wurde aufgebrochen (ob von Cachern oder anderen Befahrern ist an dieser Stelle egal). Grundsätzlich ist das Betreten von Hohlräumen in der Erde in Rheinland-Pfalz nicht verboten (anders war das mal z. B. in Sachsen -> Hohlraumverordnung Die aktuelle Fassung enthält aber kein Betretungsverbot mehr, lediglich eine Anzeigepflicht). Es kommt also auf den Einzelfall an. Die aufgebrochene Vermauerung deutet schon darauf hin, dass der Eigentümer und/oder das Bergamt ein Betreten der Anlage nicht wünscht/wünschen. Ob auch noch Verbotsschilder aufgestellt sind, ist mir nicht bekannt.
Die Guidelines von Groundspeak verlangen von je her, dass seitens des Cacheowners sichergestellt sein muss, dass eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers für den Cache vorliegt. Aufgrund der Umstände um das Einstiegsrätsel und die Art und Weise, wie um die Location ein Geheimnis gemacht wird, kann man wohl zumindest vermuten, dass der Owner das “vergessen” hat. Ein Cache ohne diese Erlaubnis verstößt also gegen die Guidelines von Groundspeak und gehört somit auf geocaching.com nicht gelistet.
Insofern haben sowohl der SBA-Logger (auch wenn er eine Sockenpuppe war) als auch der Reviewer richtig gehandelt.
Jetzt geht einigen sicherlich die Galle beim Lesen hoch 😉
Da sind die einen, denen gesetzliche Regeln völlig egal sind und die denen der Cache einfach nur gut gefallen hat und ein paar wenige (in diesem Fall: die Sockenpuppe, der Reviewer und ich) die das Vorgehen als korrekt empfinden.
Sowohl im blauen als auch im grünen Forum wird regelmäßig darum gestritten, wie wir unser Hobby vor gesetzlichen Reglementierungen (hier sind nicht Betretungsverbote etc. gemeint, sondern ein generelles Geocachingverbot) schützen können. Andererseits toleriert ein großer Teil der Community illegale Caches und begrüßt diese teilweise sogar. Wenn die Gemeinschaft es nicht schafft, Caches zu verhindern, die eindeutig gegen gesetzliche Verbote verstoßen oder andere Interessengruppen behindern, dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn unser Hobby vollständig in der Illegalität landet. Die Lobby der Grundstückseigentümer, der Jäger und Waldbesitzer dürfte um einiges größer sein als die der Geocacher. Jagdverbände und Grundstückseigentümerverbände haben gute Verbindungen in die Parlamente. Wir dagegen schaffen es ja nicht einmal uns in irgendeiner Form zu organisieren. Aber mal ehrlich: wer will das schon? – Andererseits wird es dadadurch für uns auch schwierig unsere Interessen in die Parlamente zu tragen, bevor die Verbotsgesetze von den anderen Interessengruppen durchgedrückt werden.
Im konkreten Fall werden Kritiker beschimpft und Reviewer auf niedrigstem Niveau beleidigt. Eine derartige Note bei o. a. Cache wurde inzwischen gelöscht. Da ich den Cache auf der Watchlist habe, ist mir aber heute früh der Text zugegangen – da waren durchaus einige justiziable Beleidigungen dabei. Was denken sich solche Leute eigentlich? Wer sich nach Recht- und Gesetz verhält ist der Buhmann – und diejenigen, die ohne Rücksicht auf Recht und Gesetz und auf das Eigentum Dritter in Wildwestmanier ihr Hobby betreiben sind die Helden?
Groundspeak dokumentiert mit seinen Guidelines eindeutig, dass illegale Caches nicht erwünscht sind. Die Reviewer haben auch die Aufgabe das durchzusetzen. Wer in einem solchen Fall einen SBA loggt, egal aus welchen Gründen (im konkreten Fall wird ja unterstellt, der Betroffene hätte ein persönliches Problem mit dem Owner) ist aus meiner Sicht der Held – nicht diejenigen, die mit ihrem illegalen Verhalten unser Hobby in Verruf bringen. Solche Caches gehören nicht auf Groundspeak gelistet und wer sie sucht, soll sich nicht als “Geocacher” bezeichnen, damit keine Verwechslungsgefahr mit denen besteht, die ihr Hobby ehrlich und ohne Konflikte mit anderen Interessengruppen oder der Polizei ausüben wollen.
jm2c
5 Kommentare
J. · 18. Februar 2011 um 10:29
Viele von uns – mich eingeschlossen – finden Caches an solchen Plätzen erst einmal super und spannend. Die Frage nach der Legalität wird bei dem aufkommenden Cache-Fieber gerne mal verdrängt, und wenn man erst einmal an der Dose angekommen ist, ist ohnehin alles egal.
Unter der Hand werden solche Aktionen von der Mehrheit toleriert, und wo kein Kläger da kein Richter. Dieses Prinzip gilt für den überwiegenden Teil aller Caches von T1 bis T5, und sei es nur der Petling im Boden am Zaunpfosten einer Weide. Wer fragt da schon den Bauern um Erlaubnis? Rein formal muss auch hier der Grundstückseigentümer um Erlaubnis gefragt werden. Ist dies nicht der Fall, und ein Cacher moniert dies, muss gehandelt werden. Gleich ob der Cache in einer Höhle oder auf einer Viehweide ist, Groundspeak MUSS reagieren!
Nun passiert auf der Viehweide aber wohl kaum ein Unfall – es sei denn, der Cacher pinkelt gegen den falschen Draht.
Bei einem T5, der besondere Kondition oder Ausrüstung erfordert, besteht für Ungeübte ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Wer das nicht glaubt, kann sich ja mal den “Ohmblick” T5-Multi bei Kirchhain ansehen. Die Illegalität wird für den SBA-Logger dadurch hervorgehoben, dass die Aufgabe vor Ort besondere Voraussetzungen erfordert. “Es kann ja nicht illegal sein, sich an der Viehweide zu bücken? Nein. Aber in einen Tunnel gehen, das mache ich nicht. Kann ja nicht legal sein, so was!” Zack, schon ist das SBA gesetzt.
Die offizielle Lesart der Guidelines muss hier sein, dass der Cache – falls kein Nachweis über die Legalität erbracht werden kann – archiviert werden muss. An dieser Stelle kann es keine Diskussion geben, ansonsten wird unser Hobby auf geradem Weg in die Illegalität geführt. Groundspeak – und auch niemand anderes – kann es sich erlauben, illegale Aktivitäten auch noch offiziell zu unterstützen oder nicht zu reagieren, obwohl man dazu aufgefordert wird.
Für den kleinen Cacher, der Abenteuer und Erfahrung mit der Natur sucht, ist der Frust über SBA loggende Sockenpuppen natürlich groß. Immerhin ist es rechtlich kaum ein Unterschied, ob man über die Kuhweide rennt oder in eine Höhle läuft. Stacheldraht auf der einen, eine bereits durchbrochene Mauer auf der anderen Seite. Alles Fluchen wird hier aber nichts helfen. Entweder man erbringt den Beweis, oder der Cache ist Geschichte.
hmichel777 · 18. Februar 2011 um 10:53
Nicht jeder Cache an der Kuhweide muss illegal sein, ebensowenig wie jeder Cache in einem Tunnel illegal sein muss – manche Plätze sind eben öffentlich zugänglich (und ich meine nicht, die öffentliche Zugänglichkeit nachträglich hergestellt). Auch wenn der Grundstückseigentümer nichts davon weiß muss das nicht unbedingt ein Problem sein. Letztlich wäre es in Deutschland (und vermutlich auch in den USA und sonst überall auch) das Ende vom Geocaching, wenn man die Existenz davon abhängig machen würde, denn kein Stück Land ist eigentümerlos. Auch Gehwegs- und Straßen- und Feldwegeflächen gehören letztlich irgendwem (z. B. der Stadt, dem Land, dem Kreis, dem Bund). Ich denke, solange man ein gesundes Maß an Menschenverstand zum Einsatz bringt, stellen derartige Caches auch kein Problem dar.
Aber solange es genügend Leute gibt, die bereit sind, *über* den Zaun zu steigen oder das Tor aufzubrechen, mit dem der Tunnel versperrt ist, solange wird es massives Konfliktpotential geben.
Ja, ich habe auch schon Zäune überquert – als Abkürzung zum Beispiel. Solange ich bei der Suche nach dem Cache die Möglichkeit habe, selbst darüber zu entscheiden, ob ich z. B. den Zaun überqueren will, ist das eine Sache. Wenn der Cache aber hinterm Zaun liegt und ich gezwungen bin den Zaun zu überqueren, dann gehört der Cache ins Archiv – oder besser noch: erst gar nicht veröffentlicht.
J. · 18. Februar 2011 um 12:22
Natürlich ist es effektiv kein Problem, wenn ein Cache an einem öffentlich zugänglichen Platz ist. Es stört ja auch niemanden. Aber laut Guidelines muss der Eigentümer sein OK gegeben haben. Bei öffentlichen Plätzen ist es das eine, aber Kuhweiden gehören einem Bauern – bei strikter Auslegung ist das Privatgrund, für den es eine Genehmigung braucht um dort einen Cache zu legen.
Mit meinem ersten Kommentar wollte ich auch keinesfalls Partei ergreifen sondern nur darauf hinweisen, dass es rechtlich keine Rolle spielt, ob der Cache in einem privaten Tunnel oder auf einer privaten Wiese liegt. In beiden Fällen muss _eigentlich_ der Besitzer gefragt werden. Mutwillige Sachbeschädigung ist eine andere Stufe, und von der Frage nach der grundsätzlichen Legalität einer Cache-Location abgekoppelt betrachtet werden.
Im konkret von dir benannten Beispiel war der Grund für den SBA-Log ja auch nicht die Vermutung dass das Loch von Cachern geschlagen wurde, sondern die Angst um die Sicherheit und die Legalität in Bezug auf das Einverständnis des Eigentümers.
J · 20. Februar 2011 um 13:28
Wer den Geist des Cache-Owners verstehen will, dem sei folgender Log eines Teammitglieds von GeoDIABOLO empfohlen. Er findet sich bei einem anderen, auch archivierten, Cache des Teams:
September 28, 2009 by Waldraupe (1014 found)
geoDIABOLUS – Caches haben für uns diese Bedeutung:
Geocaching mit Leib, Seele und viel Spaß. Dabei haben wir sehr viele nette Bekanntschaften gemacht und viele Freundschaften geschlossen.
geoDIABOLUS – Cache heißt kein A plus B plus C = Final = Punkt, sondern am Rande der Legalität, Adrenalin und teilweise über seine Grenzen hinaus zu gehen.
Jeder der diese Caches macht oder machte, der konnte nur erahnen was kommt oder kommen musste.
Alle Stationen wurde so gemacht und gebaut wie wir uns einen Cache wünschen würden. Abseits aller Regeln.
Denn sind wir mal ehrlich: Regeln hassen wir doch alle schon seit unserer Kindheit!
Deshalb ist es uns unbegreiflich, dass sich immer mehr Geocacher auf die Groundspeak- Regeln berufen und deren Einhaltung vordern.
Wo bleibt der Spaß????
Groundspeak lässt immer weniger Spielraum zu, um Caches so zu bauen wie sie am meisten Spaß machen. Deshalb machen wir unsere eigenen Regeln.
Ganz klar steht im Text geschrieben: Pro Logcode nur drei Anwärter.
Die nächsten Teams müssen einen neuen Code fordern. Da braucht man gar nicht zu diskutieren und nach Lösungen fordern. Lösung wäre gewesen.
– Mit Zeiteinhaltung zweimal in den Hexenkessel. –
Für uns wäre es eine Frage der Ehre diese Logbedingungen einzuhalten.
Probleme haben scheinbar nur die Cacher, die sich an Punkten mehr ergötzen als an dem Spaßfaktor.
Naja, wer denn nun regelkonforme Caches haben möchte, der sollte sich vielleicht einmal an Groundspeak wenden, ob diese denn bereit wären selbst solche Caches nach ihren Regel zu legen. Was dann kommen wird, kann sich wohl jeder denken.
Aufgrund der ständigen Heulerei werden wir erst mal alle geoDIABOLUS – Caches deaktivieren.
Einen großen Dank an alle diejenigen die den Spaß und die Freunde an unseren Caches mit uns geteilt haben. Sorry, aber es wohl nicht mehr anders.
Vielleicht sollte das Caches via Groundspeak mal überdacht werden.
Gruß Waldraupe
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hmichel777 · 21. Februar 2011 um 9:17
den letzten Satz kann ich nur unterstreichen:
“Vielleicht sollte das Cachen via Groundspeak mal überdacht werden.”
BITTE, BITTE, BITTE!
Bitte entfernt Eure “halblegalen” oder illegalen Caches von Groundspeak, macht eigene Datenbanken auf und gebt Eurem Spiel einen anderen Namen, damit man es mit unserem Spiel (Geocaching) nicht verwechseln kann. Nicht, dass am Ende unser Spiel wegen Eurem Spiel verboten wird.