Paranoia

Veröffentlicht von hmichel777 am

Da wird auf einem Bahnhof jemand beobachtet wie er eine Frühstücksdose in ein Kunstobjekt steckt und dann wird Bombenalarm ausgelöst.
War die Sperrung des Bahnhofes in der Folge die richtige Reaktion oder hat da jemand überreagiert?

Hat der Cacheowner seinen Cache an falscher Stelle deponiert? Sind Bahnhöfe No-Gos? Müssen jetzt alle Caches in Fußgängerzonen und an anderen öffentlichen Plätzen entfernt werden? Was ist überhaupt ein “öffentlicher Platz”? Gibt es so etwas überhaupt?

Da ist Geocaching ein weiteres mal in die negativen Schlagzeilen geraten, weil Caches auf Bahnhöfen im Vorfeld der Bundestagswahl zu Bombenalarm geführt haben. Jetzt entbrennt in der Blogosphäre (erneut) die Diskussion darum, ob Caches auf Bahngelände, an Brücken etc. nicht verboten gehören.

Natürlich bergen Caches an öffentlich zugänglichen Punkten das Risiko, dass sie als Müll, Drogenversteck oder Bombe fehlinterpretiert werden. Doch muss die Frage erlaubt bleiben: ist das das Problem des Owners oder des Suchenden? Natürlich hat der Owner ein gewisses Maß an Grundverantwortung für den Platz, den er mit seinem Cache belegt. Doch ebenso, wie man bei T5-Caches an deren Bewertung eben schon erkennen kann, dass man die Dose höchstwarscheinlich nicht fußläufig erreichen kann, so ist es in Zeiten von Google-Maps und topografischen Karten auf dem GPSr, jedem Cacher möglich, rechtzeitig zu erkennen, wo sich ein Cache befindet und worauf er sich bei der Suche einlässt. Fußgängerzonen und Bahnhöfe sind in der Regel auf den Satellitenfotos gut zu erkennen. Niemand zwingt den oder die Suchende/n einen solchen Cache am hellichten Tag, im dichtesten Getümmel zu suchen und zu heben. Die alte Tradition einen Cache nicht zu heben, wenn man beobachtet werden könnte und zu einem anderen Zeitpunkt wieder zu kommen, ist scheinbar völlig aus der Mode gekommen.

Natürlich müssen Sicherheitskräfte im Falle von Terroralarm (den hatten wir wohl in den Tagen vor der Bundestagswahl, will aber wohl keiner laut sagen, wegen der Panik, jedenfalls war die Polizei bei uns in Alarmbereitschaft und hat Straßenkontrollen durchgeführt, so richtig mit Spiegeln die Fahrzeuge absuchen usw.) entsprechend reagieren, wenn irgendwo Gegenstände auftauchen, die eine Bombe sein könnten. Es muss aber die Frage erlaubt bleiben, ob der Security-Mitarbeiter der Bahn nicht ein wenig paranoid reagiert hat, als er den Vorgang des Versteckens beobachtete. Ich jedenfalls käme nicht sofort auf die Idee, dass dort jemand eine Bombe deponiert. Abfall oder Drogen sind viel wahrscheinlicher. Auch den kompletten Bahnhof zu sperren ist wohl deutlich übers Ziel hinausgeschossen. Auf dem Frankfurter Flughafen kann man fast täglich beobachten, wie der Sicherheitsdienst in höchstem Maße professionell verdächtige Gegenstände aus dem Verkehr zieht. Deswegen wird dort nicht der gesamte Flugbetrieb stillgelegt – und dort stehen ganze Koffer rum und nicht Frühstücksdosen. Vielleicht sollte die Bahn ihren Sicherheitsdienst dort mal zu einer Schulung schicken.

Das alles befreit natürlich den Cacheowner nicht von seiner Verantwortung selbst auch dafür Sorge zu tragen, dass sein Cache an einem “cacheverträglichen” Ort deponiert ist. Aber war das Kunstobjekt am Bahnhof nicht ein solches Versteck? Bis zum Terroralarm?

Kann man in allen Fällen vorhersehen, dass aus einem guten Versteck ein schlechtes wird?

Ab wann ist ein gutes Versteck ein schlechtes? Wenn der Cache an einem öffentlichen Platz, an einer Brücke, im Wald oder auf einem “Privatgrundstück” liegt? Jeder Ort birgt seine individuellen Gefahren und Risiken, sowohl für den Owner, den Cache als auch für den/die Suchende/n.

Oder hat lediglich der Finder des Caches eine Grundregel des Cachens nicht beachtet?: Lass Dich nicht erwischen.

Natürlich gibt es Plätze an die einfach kein Cache gehört – so sind für mich grundsätzlich alle Plätze tabu bei denen sich Cacher bewusst oder unbewusst in erhebliche Gefahr bringen. Deshalb gibt es von mir keine Caches auf Bäumen. Caches die nicht kindgerecht sein könnten, erhalten ein entsprechendes Attribut.

Schlussendlich bleibt es in der Verantwortung des Suchenden, ob er einen Cache hebt oder nicht. Ebenso bleibt es in der Verantwortung der Owner wo sie ihre Caches legen. Wer mit einem “risikoreichen” Cache einen Bombenalarm auslöst und mit Forderungen bezüglich des Polizeieinsatzes konfrontiert wird, muss diese Konsequenzen eben auch tragen.

Man kann nicht jeden vor sich selbst schützen.

Link zur Bundespolizei

Kategorien: Gedanken zum Rest

2 Kommentare

diltigug · 29. September 2009 um 9:32

Die Hauptverantwortung für einen Cache liegt beim Owner, denn er muß mit den Konsequenzen leben, wenn sein Cache so einen Einsatz auslöst. Er ist der Einzige, der haftbar gemacht werden kann. Was kann dem Suchenden schon passieren?
Aber eine andere Frage stellt sich mir bei den Vorfällen auf: Was ist noch öffentlicher Raum und wem gehört er in Zeiten, in denen es politisch gewollt ist, immer mehr öffentliches Eigentum (unser aller Eigentum!) zu privatisieren? Früher war ein Bahnhof eine öffentliche Einrichtung in Staatseigentum (und gehörte somit allen Bürgern/Steuerzahlern). Heute gehört er einer privaten Deutschen Bahn AG oder einer seiner Immobilientöchtern. Ähnlich sieht es in den Innenstädten oft auch schon aus. Man glaubt sich auf einem öffentlichen Platz und befindet sich aber rein rechtlich auf Privatgrund. Auch das sollte man beim Anlegen eines Versteckes immer im Auge haben.

hmichel777 · 29. September 2009 um 10:33

Na ja, wenn ein Cache auf einem Gelände liegt, für das ein Betretungsverbot besteht, dann kann auch der Suchende wg. Hausfriedensbruch belangt werden und: Volkseigentum wurde 1990 abgeschafft.
Auch “öffentliche” Flächen stehen im Eigentum von irgendjemandem: der Gemeinde/Stadt, dem Land oder dem Bund und diese sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigentständige juristische Personen. Ihre Vertreter: Stadtverwaltung, Immobilienverwaltungsämter (z. B. Bima), machen die Eigentümerrechte geltend. Sie sind im Gegenzug auch als Grundstückseigentümer haftbar (Stichwort “Verkehrssicherungspflicht”).
“Öffentliche” Flächen sind durch ihre Widmung als Verkehrsfläche für jedermann im Rahmen der geltenden Straßengesetze, Straßenverkehrsordnung usw. nutzbar. Sobald man etwas macht, was nicht in die “allgemeine” Nutzung fällt, stellt das eine s. g. “Sondernutzung” dar, für die i. d. R. eine Genehmigung von der jeweils zuständigen Verkehrsbehörde benötigt wird. Geocaching dürfte eine Sondernutzung sein – ich bezweifle aber, dass hierfür tatsächlich Genehmigungen ausgestellt würden. Das ist das gleiche wie mit dem Waldbetretungsrecht und den entsprechenden Regelungen in den Forstgesetzen. Im Prinzip bewegen wir uns als Cacher immer und überall auf dünnem Eis.
Um das mal an einem Beispiel plastisch zu machen: Bundeswehrkasernen sind auch Staatseigentum – darfst Du sie so ohne weiteres betreten?

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